An welchem Strahlenschutzkurs sollte ich teilnehmen?

Option A: Sie sind Arzt/Ärztin

Kenntniskurs

Am Anfang der Kompetenzvermittlung im Strahlenschutz steht der Kenntniskurs. Er ist erforderlich für alle Ärzte, die unter Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes Röntgenstrahlen verwenden. Der Kenntniskurs besteht aus 8 Unterrichtsstunden, welcher sich aus 4 Stunden Theoriekurs und 4 Stunden praktischer Kenntnisvermittlung zusammensetzt. Der praktische Teil wird meist im jeweiligen Anwendungsgebiet vor Ort durch einen Arzt mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz erteilt (z.B. ein fachkundiger Radiologe beim Arbeitgeber). Typischerweise wird der Grundkurs kombiniert mit dem theoretischen Teil des Kenntniskurses angeboten.

Grundkurs

Der nächste Schritt auf dem Weg zur Fachkunde ist der Grundkurs, er ist Voraussetzung für die Teilnahme an Spezialkursen. Typischerweise wird der Grundkurs kombiniert mit dem theoretischen Teil des Kenntniskurses angeboten. Typische Inhalte des Strahlenschutz-Grundkurs sind:

  • Grundlagen der Strahlenphysik
  • Strahlenbiologische Grundlagen einschließlich Wirkungen kleiner Strahlendosen
  • Dosisbegriffe und Dosimetrie
  • Grundlagen und Grundprinzipien des Strahlenschutzes
  • Natürliche und zivilisatorische Strahlenexposition des Menschen
  • Grundlagen und Grundprinzipien des Strahlenschutz
  • Strahlenschutz des Personals
  • Rechtsvorschriften, Richtlinien und Empfehlungen
  • Praktische Übungen

Spezialkurs Röntgen

Der letzte Schritt auf dem Weg zur Fachkunde ist die Teilnahme am Spezialkurs Röntgen. Nach Teilnahme am Kenntniskurs, Grundkurs und Spezialkurs Röntgen können Sie die Fachkunde bei der jeweiligen Ärztekammer beantragen. Typische Inhalte des Strahlenschutz-Grundkurs sind:

  • Röntgeneinrichtungen
  • Strahlenschutzeinrichtungen in der Röntgendiagnostik
  • Dosisbegriffe und Dosimetrie
  • Strahlenschutz des Personals
  • Strahlenschutz des Patienten
  • Indikationen zur Untersuchung mit Röntgenstrahlung
  • Spezialfragen bei der Röntgenuntersuchung von Kindern
  • Qualitätssicherung und -Kontrolle
  • Dokumentation und Wiedergabe
  • Organisation des Strahlenschutzes
  • Rechtsvorschriften, Richtlinien und Empfehlungen
  • Praktische Übungen
Nach Teilnahme am Kenntnis- Grund- und Spezialkurs Röntgen können Sie die Fachkunde Röntgen bei der jeweiligen Ärztekammer beantragen. Hierfür ist auch der Nachweis der entsprechenden Sachkunde erforderlich.

Spezialkurs Computertomographie

Möchten Sie zusätzlich die Teilgebietsfachkunde Computertomographie erhalten, z.B. weil sie als Assistenzarzt in der Radiologie am Bereitschafts/Rufbereitschaftsdienst teilnehmen wollen, müssen Sie den Spezialkurs Computertomographie absolvieren. Typische Inhalte des Spezialkurses Computertomographie sind:

  • Indikationen für CT-Untersuchungen
  • Geräte- und Detektortechnologie
  • Qualitätssicherung und -Kontrolle
  • Dosismessgrößen – Exposition des Patienten
  • Scanparameter
  • Einflussfaktoren auf die Dosis
  • Strahlenexposition des Patienten
  • Methoden zur Abschätzung der Patientenexposition
  • Maßnahmen zur Dosisreduktion
  • Spezielle Techniken z.B: Kardio-CT
  • Praktische Übungen
Anschließend können Sie die Fachkunde Computertomographie bei der jeweiligen Ärztekammer beantragen.

Spezialkurs interventionelle Radiologie

Möchten Sie zusätzlich die Teilgebietsfachkunde interventionelle Radiologie erhalten, z.B. weil sie Interventionen in der Radiologie durchführen wollen, müssen Sie den Spezialkurs interventionelle Radiologie absolvieren. Typische Inhalte des Spezialkurses interventionelle Radiologie sind:

  • Geräte- und Detektortechnologie
  • Dosismessgrößen
  • Aufnahmeparameter
  • Apparative Einflussfaktoren auf die Dosis
  • Anwenderbedingte Einflussfaktoren auf die Dosis
  • Dosiswerte bei häufigen Untersuchungen
  • Strahlenexposition des Patienten und Personals
  • Maßnahmen zur Dosisreduktion
  • Praktische Übungen
Außerdem können Sie nach dem Spezialkurs interventionelle Radiologie die Fachkunde interventionelle Radiologie bei der jeweiligen Ärztekammer beantragen

Aktualisierung der Kenntnisse / Fachkunden

Die erworbenen Kenntnisse / Fachkunden sind alle 5 Jahre mittels eines Aktualisierungskurses aufzufrischen.

Option B: Sie sind MTRA

MTRAs erlangen während ihrer Ausbildung die Fachkunde im Strahlenschutz. Die Fachkunde muss alle 5 Jahre aktualisiert werden.

Die im Rahmen der Ausbildung erworbenen Kenntnisse / Fachkunden sind alle 5 Jahre mittels eines Aktualisierungskurses aufzufrischen.

Option C: Sie sind in einem anderen Ausbildungsberuf im Gesundheitswesen tätig (z.B. OP- und Funktionspersonal) und möchten auf direkte Anweisung eines anwesenden Arztes/einer anwesenden Ärztin Röntgeneinrichtungen bedienen.

Hierfür ist die Teilnahme an einem 20-stündigem Strahlenschutz-Kenntniskurs erforderlich. Die erworbenen Kenntnisse sind alle 5 Jahre zu aktualisieren.

Option D: Sie sind in einem anderen Ausbildungsberuf im Gesundheitswesen tätig (z.B. MFA) und möchten selbständig ohne die direkte Anweisung und ohne die Notwendigkeit einer direkten Anwesenheit eines Arztes/einer anwesenden Ärztin Röntgeneinrichtungen bedienen.

Hierfür ist die Teilnahme an einem 90-stündigem Strahlenschutz-Kenntniskurs („Röntgenschein“)erforderlich. Die erworbenen Kenntnisse sind alle 5 Jahre zu aktualisieren.